Alle wichtigen Informationen

Steuern

Die SBJ-Ortsgruppen organisieren verschiedene Feste, Bälle, Partys und Wettbewerbe. Bei jeder Veranstaltung ist eine ordnungsgemäße Abwicklung der steuerrechtlichen Aspekte wichtig. Im Steuerleitfaden findet ihr alle wichtigen Informationen.

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Die Ortsgruppen der Südtiroler Bauernjugend sind keine Volontariatsvereine und haben statutarisch auch nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine Eintragung in das Register RUNTS. Die Ortsgruppen sind als „associazioni non riconosciute e comitati“ angesehen.

Was ist zu tun vor und nach einer Veranstaltung?

Veranstaltungsüberblick

Vor einer Veranstaltung muss diese bei der zuständigen Gemeinde gemeldet bzw. genehmigt werden. Je nach Größe der Veranstaltung erfolgt dies über eine zertifizierte Meldung oder über eine Lizenz. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen ist zusätzlich eine Anmeldung über das G.A.M.E.S.-Portal erforderlich.

Wird bei der Veranstaltung Musik gespielt, muss diese im Vorfeld bei der SIAE gemeldet werden. Weitere Informationen dazu findet ihr auf der entsprechenden Unterseite.

Nach der Veranstaltung sind innerhalb von 5 Tagen die Autorensteuer bei der SIAE zu bezahlen. Auch gegebenenfalls ist die Unterhaltungssteuer zu bezahlen. Diese fällt nur an, wenn Eintritt verlangt wird und überwiegend Nicht-Live-Musik (z.B. DJ) gespielt wurde. In diesem Fall meldet euch bitte im Büro, damit die Steuer korrekt berechnet und eingezahlt werden kann.

Zudem müssen Honorarnoten korrekt abgewickelt werden. Das bedeutet: Wenn Musiker oder Referenten keine Rechnung ausstellen können, muss eine Honorarnote verwendet werden. (siehe unten).

Abschließend ist der Gewinn der Veranstaltung zu ermitteln (eigene Excel Vorlage). Dieser bildet die Grundlage für die Steuererklärung (siehe unten).

Was ist zu tun bei Sponsoren?

Sponsoring

Die Ortsgruppe darf keine Rechnungen ausstellen. Stattdessen wird mit Sponsoren ein Sponsorenvertrag abgeschlossen und anschließend eine Sponsorenquittung ausgestellt.

Zunächst wird der Sponsorenvertrag erstellt und vom Unternehmen unterschrieben. Nach Eingang der Zahlung stellt die Ortsgruppe die entsprechende Sponsorenquittung aus.

Wichtig ist, dass alle Daten korrekt angegeben sind und der unterschriebene Vertrag vorliegt. Die Ortsgruppe behält eine Kopie der Unterlagen.

Wichtig: Wenn der Betrag 77,47 € überschreitet, muss auf der Sponsorenquittung eine Stempelmarke im Wert von 2 € angebracht werden.

 

Elektronische Fakturierung

  • Die Ortsgruppen sind von der elektronischen Fakturierung befreit
  • Es dürfen keine Rechnungen ausgestellt werden
  • Statt Rechnungen werden verwendet:
    • Sponsorenvertrag
    • Sponsorenquittung
  • Der „Codice destinatario“ lautet: 0000000
Vorlage Sponsorenvertrag
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Vorlage Sponsorenquittung
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Was ist zu tun wenn ihr eine Spende erhaltet?

Spende

Die Ortsgruppe darf Spenden annehmen, allerdings müssen diese ausschließlich auf das Bankkonto überwiesen werden. Es ist jedoch nicht erlaubt, eine Gegenleistung für die Spende zu erbringen, da dies als Sponsoring betrachtet wird.

Anbei findet ihr das Spendenquittungsformular, das ausgefüllt und mit einer Stempelmarke versehen an die spendende Firma übergeben wird. Die Ortsgruppe behält eine Kopie des Formulars.
Bitte beachtet, dass die Spende niemals im Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen darf. Das bedeutet, dass beispielsweise "Spende für ein Fest" nicht angegeben werden darf. Es kann jedoch "Spende für die Jahrestätigkeiten" angegeben werden.
Wichtig: Wenn der Betrag der Spende 77,47 € überschreitet, muss eine Stempelmarke im Wert von 2 € aufgeklebt werden.

Vorlage Spendenquittung
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Was ist bei der Einnahmen- und Ausgabenübersicht zu beachten?

Excel-Tabelle

Alle Einnahmen und Ausgaben aus Veranstaltungen müssen vollständig in einer Übersicht erfasst werden. Dies erfolgt über eine Excel-Tabelle.

Der Zeitraum des Geschäftsjahres reicht vom 1. September bis zum 31. August. Jede Veranstaltung ist einzeln einzutragen und mit den entsprechenden Belegen zu dokumentieren.

Die dazugehörigen Belege müssen vollständig aufbewahrt werden, da sie im Falle von Kontrollen vorgelegt werden müssen.

Die Tabelle bildet die Grundlage für die Steuererklärung und ist daher sorgfältig und vollständig zu führen.

 

Wichtige Hinweise zur Abrechnung (aktualisiert)

  • Das frühere IVA-Minori-Heft wird nicht mehr verwendet
  • Stattdessen erfolgt die Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben über die Excel-Tabelle
  • Alle gewerblichen Einnahmen (z.B. Feste, Bälle, Veranstaltungen) müssen vollständig erfasst werden
  • Die Eintragung erfolgt digital und ersetzt die frühere handschriftliche Führung des Kassabuchs
  • Die Berechnung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt direkt in der Tabelle
  • Diese dient als Grundlage für die spätere Steuererklärung
  • Die Excel-Tabelle ist daher verpflichtend und muss sorgfältig und vollständig geführt werden
Vorlage Einnahmen- und Ausgabenübersicht
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Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?

Steuererklärung

Jede Ortsgruppe ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Grundlage dafür ist der Gewinn aus den gelegentlich gewerblichen Tätigkeiten, insbesondere aus Veranstaltungen und Sponsoring.

Auf diesen Gewinn werden 24 % Körperschaftssteuer (IRES) sowie 3,30 % Wertschöpfungssteuer (IRAP) berechnet. Für die IRAP gilt ein Freibetrag von 8.000 €.

Die Zahlung der Steuern erfolgt bis spätestens 28. Februar, die Abgabe der Steuererklärung bis 30. Juni.

Auch wenn keine Einnahmen erzielt wurden, kann eine Steuererklärung notwendig sein, beispielsweise wenn Honorare oder Spesen ausbezahlt wurden.

Honorarnote

In diesem Video werdet ihr erfahren, was ihr machen müsst, wenn ihr von Referenten oder Musikern eine Honorarnote bekommt. Wenn die SBJ-Ortsgruppe dem SBJ-Landessekretariat den Auftrag erteilt, eine Vorsteuer einzuzahlen, ist die Honorarnote beizulegen, mit dem Vermerk wann sie bezahlt wurde.

Honorarnote
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Zahlung F24
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