Die SBB-Weiterbildungsgenossenschaft unterstützt die Weiterbildungstätigkeit auf Ortsebene beratend, aber auch finanziell. Um eine finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss die Ortsgruppen mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn ein Finanzierungsansuchen mit den wichtigsten Kursdaten an die Weiterbildungsgenossenschaft stellen. Beim Ansuchen muss mittgeteilt werden, ob die Referentin oder der Referent mittels Honorarnote (= gelegentliche autonome Tätigkeit) oder Rechnung abrechnen wird. Sollte diese Mitteilung vor Kursbeginn nicht erfolgen, kann das Honorar nicht ausbezahlt werden. Die Ortsgruppe erhält eine Rückmeldung via E-Mail, ob das Ansuchen genehmigt wurde oder nicht. Tanz- und Sportkurse werden nicht unterstützt. Nach Kursende kann der Referent 40,00 Euro pro Weiterbildungsstunde (entspricht 45 Minuten) der Weiterbildungsgenossenschaft in Rechnung stellen. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der Kurs mit einer Mindestteilnehmerzahl von acht Personen stattgefunden hat und mittels Meldeformular und Teilnehmerliste gemeldet wird. Falls das zwischen OG und Referent vereinbarte Honorar über die Finanzierung der WBG hinausgeht, verrechnet der Referent den restlichen Betrag an die Ortsgruppe.