Alle wichtigen Informationen

Steuern & Versicherung

Die SBJ-Ortsgruppen organisieren verschiedene Feste, Bälle, Partys und Wettbewerbe. Bei jeder Veranstaltung ist eine ordnungsgemäße Abwicklung der steuerrechtlichen Aspekte wichtig. Im Steuerleitfaden findet ihr alle wichtigen Informationen.
Die Südtiroler Bauernjugend hat auch eine Vereinshaftpflichtversicherung für alle Veranstaltungen und eine Rechtsschutzversicherung für alle Funktionäre auf Orts-, Bezirks- und Landesebene abgeschlossen. Alle Informationen dazu im Versicherungsleidfaden.

Kassier

Der Kassier muss eine vertrauenswürdige und gewissenhafte Person sein. Er hat viele wichtige Aufgaben, ist zuständig für die Buchführung und muss über die rechtlichen Dinge Bescheid wissen. In diesem Video werden alle Details dazu erklärt.

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Was muss vor und nach einer Veranstaltung alles erledigt werden?

Behördengänge

Die Lizenzen, die SIAE und die Steuern werden im Video erklärt. Ebenso erfahrt ihr, wie es funktioniert, wenn ihr mit anderen Organisationen gemeinsam etwas organisiert.

Eigenerklärung für Hobbymusiker
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Honorarnote
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Formular für die Steuererklärung
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MwSt. Berechnung

In diesem Video erfahrt ihr, wie ihr die MwSt. von eurem Fest ausrechnen könnt. Dabei hilft euch der Online Rechner. Wie dieser genau rechnet, werdet ihr in diesem Video auch erfahren. Diese Berechnung hilft euch später beim Ausfüllen des IVA-Minori-Hefts.

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F24-Formular

Wie genau ihr das F24-Formular ausfüllen müsst, werdet ihr in diesem Video lernen.

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IVA-Minori

Alle gewerblichen Umsätze (betrifft Feste, Bälle und andere Veranstaltungen) müssen in ein eigenes Kassabuch eingetragen werden. Die offizielle Bezeichnung für dieses „Kassabuch“ lautet: „Iva-Minori: Prospetto Riepilogativo Corrispettivi/Acquisti“. In diesem Video werdet ihr erfahren, wie man dieses ausfüllt.

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Steuererklärung

Das Landessekretariat bietet jedes Jahr allen Ortsgruppen den Service an, bei der Erstellung der Steuererklärung zu helfen. Diese betrifft das Geschäftsjahr vom 1. September bis 31. August.

Um dies zu erleichtern, muss das Formular digital ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an bauernjugend@sbb.it gesendet werden.

Das Formular muss von Ortsgruppen eingereicht werden, die:

  • im Geschäftsjahr gewerbliche Einnahmen (Feste, Bälle, etc.) hatten,
  • bereits eine Steuererklärung für das Geschäftsjahr eingereicht haben, wenn im Vorjahr eine Vorauszahlung geleistet wurde oder ein Guthaben entstanden ist,
  • im Geschäftsjahr zwar keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt haben, jedoch einen Referenten bezahlt oder Kilometergeld ausgezahlt haben.

Auf Seite 8 des Formulars, Abschnitt C, müsst ihr, falls ihr gewerbliche Einnahmen hattet, die Steuergrundlage angeben.

Die Steuergrundlage wird wie folgt berechnet: Umsatz/110 oder 122 * 100 = Steuergrundlage.

Für Feste beträgt der Steuersatz 10% (110), für Bälle, Partys und Sponsoring beträgt er 22% (122)

Formular für die Steuererklärung
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Honorarnote

In diesem Video werdet ihr erfahren, was ihr machen müsst, wenn ihr von Referenten oder Musikern eine Honorarnote bekommt. Wenn die SBJ-Ortsgruppe dem SBJ-Landessekretariat den Auftrag erteilt, eine Vorsteuer einzuzahlen, ist die Honorarnote beizulegen, mit dem Vermerk wann sie bezahlt wurde.

Honorarnote
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Sponsorrechnung

Die Ortsgruppe kann Rechnungen in Papierform ausstellen. Die Einnahmen sind gewerblich, also ist die Rechnung auch mit 22% MwSt. auszustellen. Die Hälfte der eingenommenen MwSt. (Option für das Gesetz 398/91) muss dem Staat abgeliefert werden. Wie das geht, erklären wir euch.

Vorlage Sponsorenrechnung
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Was ist zu tun wenn ihr eine Spende erhaltet?

Spende

Die Ortsgruppe darf Spenden annehmen, allerdings müssen diese ausschließlich auf das Bankkonto überwiesen werden. Es ist jedoch nicht erlaubt, eine Gegenleistung für die Spende zu erbringen, da dies als Sponsoring betrachtet wird.

Anbei findet ihr das Spendenquittungsformular, das ausgefüllt und mit einer Stempelmarke versehen an die spendende Firma übergeben wird. Die Ortsgruppe behält eine Kopie des Formulars.
Bitte beachtet, dass die Spende niemals im Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen darf. Das bedeutet, dass beispielsweise "Spende für ein Fest" nicht angegeben werden darf. Es kann jedoch "Spende für die Jahrestätigkeiten" angegeben werden.
Wichtig: Wenn der Betrag der Spende 77,47 € überschreitet, muss eine Stempelmarke im Wert von 2 € aufgeklebt werden.

Vorlage Spendenquittung
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Versicherung

Haftung bedeutet prinzipiell, dass man für ein Fehlverhalten gerade stehen muss. Dabei unterscheidet man die strafrechtliche und die zivilrechtliche Haftung. Wir haben für die gröbsten Unfälle, die bei einer Veranstaltung passieren können, für alle Ortsgruppen eine Versicherung abgeschlossen.

Versicherungsleitfaden
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Wir informieren über Steuern, Versicherungen, Recht und Veranstaltungsorganisation und unterstützen euch bei Anfragen.

Alle Events der Ortsgruppen und Bezirke im Überblick!

Erlebe die Begeisterung der Südtiroler Bauernjugendortsgruppen live! #sbjevent